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Säure und LaugenTrennung

Die Säure- / LaugenTrennung ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme beim Lagern von Gefahrstoffen. Selbst bei Beachtung der Zusammenlagerungskriterien der TRGS 510 können sich bei Freisetzung der Stoffe z.B. giftige Gase bilden (z.B. Flußsäure) oder Stoffe können bei Freisetzung miteinander reagieren (z.B CO Freisetzung bei Ameisensäure) oder durch exotherme Reaktionen Brände auslösen. Da die Säure-/LaugenTrennung stoffspezifische Eigenschaften und Reaktionen berücksichtigt muss bei diesem Lagerkonzept das Vorhandensein bestimmter Stoffe geprüft werden – eine reine Lagerklassenprüfung reicht hier nicht aus.

Säure- / Laugentrennung - Trennmatrix
Abb. Säure- / Laugentrennung – Trennmatrix

 

Bei der Säure- / LaugenTrennung werden drei Lagerkriterien unterschieden:

  • grün = Zusammenlagerung erlaubt
  • gelb = Getrenntlagerung notwendig
  • rot = Separatlagerung notwendig

Bei einer Getrenntlagerung können die Stoffe zwar im gleichen Lager gelagert werden, sie sollten aber bei einer Leckage in separate Auffangwannen auslaufen. Bei einer Separatlagerung sollen die Stoffe in unterschiedlichen Lagern gelagert werden.

 

Sowohl die Zusammenlagerungsüberwachung als auch Säure- / Laugentrennung können mit der ChemikalienVerwaltung (mehr …) und/oder mit dem ChemWeb (mehr …) automatisch umgesetzt werden. Die Liste der zu überprüfenden Stoffe kann individuell bearbeitet und erweitert werden.