Sicherheitsdatenblätter erstellen
Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind die wichtigste Informationsquelle für den Umgang mit Gefahrstoffen. In den SDBs werden die wichtigsten Stoffdaten, Lager- und Transportbedingungen sowie Sicherheitshinweise zusammengefasst. Um der Bedeutung des SDBs gerecht zu werden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Sicherheitsdatenblatt von einer „fachkundigen Person“ erstellt werden muss. Damit der Anwender die Informationen möglichst schnell findet, wurde auch der Aufbau wo welche Informationen steht, vorgegeben. Die REACH-Verordnung 1907/2006) beschreibt „wo – was – wann – wie“ beschrieben werden muss.
Der Hersteller, Einführer oder Inverkehrbringer muss für folgende Stoffe dem berufsmäßigen Verwender, vor oder spätestens bei der ersten Lieferung, ein SDB gemäß REACH-Verordnung 1907/2006 liefern:
- Gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische (auch Pflanzenschutzmittel und Biozide)
- PBT- oder vPvB-Stoffe
- Stoffe auf der Kandidatenliste (zulassungspflichtige Stoffe)
- für Stoffe (z.B. Gasflaschen, Metalle und Legierungen), bei denen auf dem Kennzeichnungsschild gesundheitsgefährdende und umweltschädliche Einflüsse nicht angegeben werden müssen.
Bei Gemischen, die nicht als gefährlich eingestuft sind (und die mindestens einen gefährlichen Stoff enthalten) muss ein Sicherheitsdatenblatt auf Verlangen des Abnehmers zur Verfügung gestellt werden.
Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes
Der Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes folgt einem festen Schema – ein SDB muss folgende 16 Abschnitte enthalten:
- Bezeichnung des Stoffes beziehungsweise des Gemisches des Unternehmens
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Hinweise
- Anhang mit Expositionsszenarien
Bei Stoffen die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert werden ist zusätzlich notwendig :
Verwendung der Sicherheitsdatenblätter
Das Sicherheitsdatenblatt soll dem berufsmäßigen Verwender ermöglichen alle notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und für den Umweltschutz zu ergreifen.
Das Sicherheitsdatenblatt bildet die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung, das Erstellen von Betriebsanweisungen und der damit verknüpften Unterweisung der Mitarbeiter sowie zum Erstellen des Gefahrstoffverzeichnisses. Die Beschäftigten müssen Zugang zu allen SDBs für die Stoffe und Zubereitungen (Gemische) haben, mit denen Sie Tätigkeiten ausüben.