Maschinen-Betriebsanweisungen

Die EG-Maschinenrichtlinie fordert, dass alle Maschinen mit einer Betriebsanweisung versehen sein müssen. Die Maschinenbetriebsanweisung muss alle sicherheitstechnischen Hinweise für die gefahrlose bestimmungstechnische Verwendung beinhalten
Erstellen Sie schnell und einfach normgerechte Maschinenbetriebsanweisungen. Bei den ersten Betriebsanweisungen schalten Sie die Protokollfunktion ein und bauen sich einen individuellen Katalog von Textblöcken auf. Bei den nachfolgenden Betriebsanweisungen werden nur noch die entsprechenden Textblöcke ausgewählt oder eine fertige Betriebsanweisung kopiert und entsprechend angepasst.
Prüfen und aktualisieren
Eine integrierte Versionskontrolle mit Wiedervorlagefunktion zeigt, welche Maschinenbetriebsanweisungen, wann überprüft werden sollten. Soll die aktuelle Version weiterhin gelten, klicken Sie auf „Gültigkeit verlängern“, sind Änderungen notwendig klicken Sie auf „Neue Version“. Bei einer neuen Version wird zunächst die bestehende Version kopiert, Sie ändern die gewünschten Abschnitte und geben die neue Version frei. Die „alte“ Version wird automatisch archiviert.
Hinweis: Bei Maschinenbetriebsanweisungen wird standardmäßig eine blaue Vorlage verwendet.
Übersicht
Maschinen Betriebsanweisungen | |
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Individuelle Zugangsrechte | ✓ |
Phrasenprotokollierung | ✓ |
Kopierfunktion | ✓ |
Prüf- und Verwaltungstools | ✓ |
Bereichs- und Abteilungstrennung | o |
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