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GHS Kennzeichnung

In Zeiten weltweiter Handelsbeziehungen und eines globalen Warenaustausches bedürfen Gefahrstoffe besonderer Beachtung. Da der Umgang mit gefährlichen Stoffen die Gesundheit von Mensch und Umwelt gefährden kann sollte/muss die Kennzeichnung (das Etikett) auf diese Gefahren hinweisen.

Ab 1992 hat die UN ein einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem, das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), entwickelt. Diese Kennzeichnung soll die unterschiedlichen Kennzeichnungen wie die orangenen Gefahrensymbole bei uns oder den Gefahrendiamanten in der USA ablösen und zu einer einheitlichen Bewertung der Stoffe führen.

Unterschiedliche Bewertungen, wie z.B. bei reinem Coffein das in der EU mit gesundheitsschädlich, in den USA mit giftig und in China mit nicht gefährlich bewertet wurde, sollten beseitigt werden.

Die europäische Umsetzung dieser weltweit einheitlichen GHS Kennzeichnung ist die CLP Verordnung 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Bis zum Sommer 2015 soll die Umstellung abgeschlossen werden. Reinstoffe müssen bereits seit Dezember 2010 nach GHS entsprechend der CLP Verordnung, und Zubereitungen und Mischungen, werden ab dem 1.6.2015 nach GHS, wie in der CLP Verordnung festgelegt, gekennzeichnet werden.