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Betriebsanweisungen gemäß § 14 der GefStoffV und der TRGS 555

Betriebsanweisung
Abb. Betriebsanweisung

Betriebsanweisung

Jede Betriebsanweisung beschreibt die Gefahren die von einem Stoff ausgehen, sie geben Hinweise zum Schutz für Augen, Haut und Körper sowie Erste Hilfe und Entsorgungshinweise in knapper und allgemeinverständlicher Form. Jeder der mit Gefahrstoffen umgeht muss/sollte Zugriff auf die entsprechenden Betriebsanweisungen haben.

Die Betriebsanweisung soll abhängig von der lokalen Verwendung firmenspezifisch erstellt werden. Wir haben deshalb unseren BA-Writer entwickelt damit Sie schnell und einfach rechtskonforme Betriebsanweisungen erstellen können. Ob Einzel- oder Sammel-Betriebsanweisungen (Gruppen-Betriebsanweisungen), ob alte oder neue (GHS) Kennzeichnung, ob Sie fremde oder eigene Stoffe verwenden mit dem BA-Writer erstellen Sie auf Knopfdruck Betriebsanweisungen entsprechend §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 555.

Weitere Informationen zum BA-Writer finden Sie hier.

Betriebsanweisungen für Biologische Stoffe

Beim Umgang mit Biostoffen sollten spezielle Betriebsanweisungen entsprechend § 12 der Biostoffverordnung (BioStoffV) erstellt werden. Diese BAs werden meist gelb oder grün umrandet. Wir bieten eine entsprechende Erweiterung unseres BA-Writer speziell für Biostoffe an. Da beim Umgang mit Biologische Stoffen mitunter auch Chemikalien eingesetzt werden sind auch „Kombi“-Betriebsanweisung entspechend §12 BioStoffV und § 14 GefStoffV möglich.

Weitere Information zu BA-Writer für Biostoffe finden Sie hier.

Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge

Diese meist blau umrandeten Betriebsanweisungen sollten entsprechend der EG-Maschinenrichtlinie erstellt werden. Speziell für Maschinenbetriebsanweisungen bieten wir zwei Lösungen an: Die Maschinen-Betriebsanweisungen können als Ergänzungspaket zum BA-Writer (mehr …) zugeschaltet werden oder als eigenständiges Programm erworben werden.

Mitarbeiter unterweisen

Jeder Mitarbeiter sollte direkten Zugang zu den Betriebsanweisungen haben und er/sie sollte regelmäßig im Umgang mit Betriebsanweisungen geschult werden. Mit unserem Mitarbeiter-Schulungs-Planer planen, dokumentieren und verwalten Sie alle Schulungen, Unterweisungen und Trainings. Wird der Mitarbeiter-Schulungs-Planer in Kombination mit dem BA-Writer eingesetzt, „weiß“ der Mitarbeiter-Schulungs-Planer automatisch welche Betriebsanweisungen bei Ihnen aktuell sind und er „sagt“ Ihnen wann wer an welcher BA geschult wurde und wer noch geschult werden muss.

Weitere Information zum Mitarbeiter-Schulungs-Planer finden Sie hier.

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