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Zusammenlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Selbst wenn Gefahrstoffe in Gefahrstoffschränken oder speziellen Gefahrstofflagern gelagert werden, kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Werden z.B. entzündbare Flüssigkeiten bei explosiven Stoffen gelagert kann eine fehlerhafte Auslagerung zur Katastrophe führen. In der TRGS 510 wird deshalb geregelt, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Lagern von Gefahrstoffen beachtet werden müssen. Das Zusammenlagerungskonzept beschreibt, welche Gefahrstoffe in einem Lager zusammen und welche getrennt voneinander in unterschiedlichen Lagern gelagert werden sollen.

Bei der Zusammenlagerungsüberwachung wird zunächst jeder Stoff einer Lagerklasse (LGK) zugeordnet. In der Zusammenlagerungsmatrix der TRGS 510 wird geregelt welche Lagerklassen (Stoffe) im gleichen Lager und welche Lagerklassen (Stoffe) an unterschiedlichen Lagerorten gelagert werden müssen. Eine grüne Markierung bedeutet, dass die Zusammenlagerung erlaubt ist, eine rote, dass sie verboten und eine gelbe, dass die Zusammenlagerung nur unter bestimmten Auflagen (z.B. Maximalmengen) erlaubt ist.

Wird die Zusammenlagerungsüberwachung in der ChemikalienVerwaltung aktiviert wird bei der Einlagerung die Lagerklasse des einzulagernden Stoffes ausgelesen. Diese Lagerklasse wird mit den Lagerklassen der bereits gelagerten Stoffen überprüft. Ist eine Zusammenlagerung erlaubt, schlägt das Programm das oder die geeigneten Lager vor. Zusätzlich wird bei der Einlagerung die Maximalmenge des Lagers und der jeweiligen Lagerklasse geprüft.

Mit der Zusammenlagerungsüberwachung erhalten Sie ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand eine sichere und gesetzeskonforme Lagerung aller Gefahrstoffe.

Entscheidungsmatrix der TRGS 510, ob Stoffe zusammen gelagert werden dürfen oder nicht
Abb. Entscheidungsmatrix der TRGS 510, ob Stoffe zusammen gelagert werden dürfen oder nicht

Ergänzt werden sollte diese Zusasammenlagerungsüberwachung noch um eine Säure- /Laugentrennung (mehr …) da bei dem Zusammenlagerungskonzept nur generell nach den Lagerklassen unterschieden wird, nicht aber stoffspezifische Eigenschaften, Reaktionen und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. So ist meist die Gefährlichkeit von Flusssäure bekannt aber auch Ameisensäure kann, wenn sie mit Schwefelsäure in Kontakt kommt, giftiges Kohlenmonoxid bilden.

Sowohl die Zusammenlagerungsüberwachung als auch Säure- / Laugentrennung können mit der ChemikalienVerwaltung (mehr …) und/oder mit dem ChemWeb (mehr …) automatisch umgesetzt werden. Beide Softwarelösungen „suchen“ bei der Einlagerung das „richtige“ Lager. Aber auch bestehende Lager können automatisch überprüft werden, ob die gelagerten Stoffen den Vorgaben der TRGS 510 entsprechen.