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Aufbau einer effektiven und rechtskonformen Gefahrstoffverwaltung

Der Aufbau einer effektiven und rechtskonformen Gefahrstoffverwaltung sollte mit möglichst wenig Arbeitsaufwand alle gesetzlichen Vorgaben, alle Verordnungen und Empfehlungen, berücksichtigen. Gleichzeitig sollte sie über die Gefährlichkeit der Stoffe informieren, deren Umgang und Lagerung möglichst sicher gestalten und ohne großen Aufwand Berichte und Auswertungen liefern. Diese Aufgaben lassen sich nur mit einer gut strukturierten und robusten Software erreichen, die zudem regelmäßig an neue Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen angepasst werden muss.

Aus unserer über 20 jährigen Erfahrung mit Gefahrstoff-Software hat sich eine stufenweise Vorgehensweise in 7 Schritten bewährt

1. Stoffinformation erfassen

Erfassen aller Stoffe die bei Ihnen verwendet, transportiert und/oder gelagert werden. Falls möglich sollten sowohl der Name als auch die CAS-Nr erfasst werden.

2. Sachgerecht kennzeichnen und Gefahrstoffetiketten erstellen

Nur wer weiß wie gefährlich ein Stoff ist kann ohne unnötige Gefährdung sicher damit umgehen.

Prüfen und aktualisieren Sie zunächst in Ihrer Verwaltungssoftware die Stoffdaten, insbesondere die Gefahreneinstufung sollte regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Wir empfehlen eine jährliche Prüfung der Einstufungen, da nur dadurch neue Arbeitsplatzgrenzwerte oder z.B. krebserzeugende Stoffe richtig erfasst werden. Nur wenn Ihr Programm weiß, dass ein Stoff als krebserzeugend erkannt wurde kann es Sie bei der Verwendung entsprechend warnen. Da die manuelle Pflege der Stoffdaten sehr arbeitsintensiv ist empfehlen wir z.B. die Daten automatisch über die Toxolution Web Gefahrstoffdatenbank zu prüfen und zu aktualisieren.

Bitte beachten Sie, dass seit Dezember 2010 Reinstoffe und seit Juni 2015 auch Zubereitungen entsprechend der CLP-Verordnung nach GHS gekennzeichnet werden müssen. Die alte Kennzeichnung ist nicht mehr gültig und sollte getauscht werden. Falls Sie selbst Stoffe oder Standards herstellen oder Gefahrstoffe umfüllen sollten auch diese Gebinde normgerecht etikettiert werden. Mit dem GHS-Gefahrstoffetikettenprogramm (mehr…) von Toxolution können Sie schnell und einfach normgerechte Etiketten erstellen.

3. Den Bestand erfassen und Lagerbestandsberichte erstellen

Erfassen Sie im nächsten Schritt alle Gefahrstoffe die bei Ihnen lagern. Da für Gefahrstoffe spezielle Auflagen gelten was, wo und wie gelagert werden darf, sollten die Lagerbestände/orte überprüft und gegebenenfalls umgelagert werden. Abhängig von der Lagermenge und der Gefährlichkeit müssen unterschiedliche Vorgaben beachtet werden (siehe TRGS 510). Auch hier kann eine Software wie die Toxolution ChemikalienVerwaltunghelfen, zumal der Gesetzgeber erwartet, dass Sie über den Lagerbestand an Gefahrstoffen (Katasterbericht) Auskunft geben können. Auch die Feuerwehr erwartet z.B., dass Sie Auskunft über das Brandverhalten der bei Ihnen gelagerten Stoffe geben können.

4. Betriebsanweisungen erstellen und Mitarbeiter unterweisen

Damit Ihre Mitarbeiter nicht unnötig gefährdet werden, müssen Sie wissen wie gefährlich ein Stoff ist, welche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind (z.B. welche Schutzausrüstung zu tragen ist), wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollen oder wie der jeweilige Stoff entsorgt werden kann. In Deutschland müssen diese Angaben in Betriebsanweisungen erfasst werden, diese müssen dem Mitarbeiter zugänglich sein und die Mitarbeiter müssen regelmäßig im Umgang mit Betriebsanweisungen geschult werden.

Toxolution kann Sie hier mit dem BA-Writer (mehr…) unterstützen mit dem Sie schnell und einfach Betriebsanweisungen erstellen können. Falls auch noch dokumentiert werden soll wer, wann an welchen Betriebsanweisungen geschult wurde kann den Toxolution Mitarbeiter-Schulungs-Planer verwenden.

5. Sicherheitsdatenblätter hinterlegen und Sicherheitsdatenblätter erstellen

Sicherheitsdatenblätter (SDBs) sind die Informationsquelle für Gefahrstoffe, in ihnen sind alle relevanten Daten zusammengefasst. Auch der Aufbau der Sicherheitsdatenblätter folgt genauen Richtlinien nach denen jeder Hersteller, bzw. Inverkehrbringer das Datenblatt gestalten und an den Anwender weitergeben muss. Der Verwender des Stoffes muss das Sicherheitsdatenblatt seinen Mitarbeitern frei zugänglich hinterlegen.

In den Toxolution Gefahrstoffprogramm können die Sicherheitsdatenblätter mit den Stoffdaten verlinkt werden, so dass jeder Anwender auf Knopfdruck das/die Sicherheitsdatenblätter am Bildschirm angezeigt bekommt. Für Hersteller von Stoffen, oder Gemischen (Formulierer) bietet Toxolution den SDB-Writer an, mit dem schnell und rechtskonform SDBs in bis zu 32 Sprachen erstellt werden können.

6. Gefährdung erkennen, Gefährdungsbeurteilung erstellen

Speziell bei Gefahrstoffen ist die mögliche Gefährdung nicht so einfach zu erkennen. Neben der allgemeinen Stoffeigenschaft, ob ein Stoff z.B. Hautreizend oder Explosiv ist spielt die Kontaktzeit, die Menge mit der umgegangen wird und die mögliche Kontaktfläche eine wichtige Rolle für die Beurteilung.

Toxolution bietet speziell für die chemische Gefährdung spezielle Auswerteroutinen an, die Gefahr beim Einatmen und bei Hautkontakt berechnen. Diese Auswerteroutinen befinden sich in der ChemikalienVerwaltung und dem Chem Web. Der RisikoManger, der speziell für Gefährdungsbeurteilung entwickelt wurde erfasst auch alle anderen Gefährdungsfaktoren.

7. Zukunft sichern

Der Gefahrstoffbereich ist im stetigen Umbruch, neue Gefährdungen werden erkannt und neue Vorgehensweisen und Auswertungen werden vorgeschrieben oder empfohlen. Sowohl die Software als auch die Datenbanken müssen/sollten regelmäßig geprüft, aktualisiert und an neue Vorschriften und Erkenntnisse angepasst werden. Was nutzt die beste Software wenn die Auswertungen nicht mehr den aktuell geltenden Gesetzen entspricht.

Toxoltuion bietet sowohl Softwarepflegeverträge, bei denen nur die Software und Wartungsverträge, bei denen Software und Stoffdaten, regelmäßig an neue Gesetze, Vorschriften und Empfehlungen angepasst werden. Sie arbeiten mit der Software und wir kümmern uns darum, dass sie immer aktuell und gesetzeskonform ist.