Menu Close

Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz der Arbeitnehmer

Bei der täglichen Arbeit ist jeder unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Diese Gefahren können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu Arbeitsunfällen führen.

Um die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht unnötig zu gefährden, schreibt das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ eine Gefährdungsbeurteilung vor – denn nur wer die Gefahren erkennt, kann diese vermeiden oder zumindest minimieren.

In der Praxis gibt es viele Vorschläge wie eine Gefährdungsbeurteilung aussehen kann oder soll. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte alle Gefahren erfassen, die Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren sollte systematisch und risikobezogen erfolgen und sie sollte „gelebt“ werden können. Darüber hinaus sollte sie regelmäßig optimiert und verbessert werden. Dabei soll die Durchführung, die Verwaltung und die Dokumentation möglichst einfach, robust und effizient sein. Aufgaben die ohne eine gute Struktur und Arbeitsorganisation nur schwer erledigt werden können sollen formalisiert werden. Softwarelösungen wie der Toxolution RisikoManager (mehr …) unterstützen Sie beim Aufbau, der Umsetzung und bei der Optimierung einer rechtskonformen und effektiven Gefährdungsbeurteilung

Die 7 Schritte zur perfekten Gefährdungsbeurteilung:

1. Gefahrenquellen erfassen

Erfassen Sie alle Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel von denen Gefahren ausgehen können.

2. Gefahren erkennen

Welche Gefahren bestehen an einzelnen Arbeitsplätzen, bei den Tätigkeiten bzw. beim Verwenden der Arbeitsmittel. Sie haben drei Möglichkeiten diese Gefahren zu erkennen bzw. zu beschreiben:

  • Gefahren direkt benennen
  • Verwenden von Checklisten
  • Nutzen von Betriebsanweisungen

3. Die Gefährdungen und Risiken bewerten

Anhand einer Risikomatrix erkennen Sie wie hoch das Risiko ist, dass ein Gesundheitsschaden entsteht

4. Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefahren festlegen

Was muss getan werden, damit die Gefahr bzw. der Gesundheitsschaden nicht eintritt bzw. minimalen Schaden verursacht.

5. Die Maßnahmen umsetzen

Die in Schritt 4 festgelegten Maßnahmen bzw. Vorkehrungen durchführen/bearbeiten.

6. Die Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen

Prüfung ob die Maßnahmen und Vorkehrungen wie vorgesehen umgesetzt wurden, prüfen ob Nachbesserungen oder Änderungen notwendig sind.

7. Die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und optimieren

Regelmäßige Prüfung ob ein besserer Schutz vor bestehenden Gefahren möglich ist oder ob neue Gefahren erkannt wurden, die mit in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden sollen/müssen.

Informationen zum RisikoManager, der Sie beim Aufbau, der Durchführung und der Dokumentation einer perfekten Gefährdungsbeurteilung unterstützt.