Bewertungen

Stoffbewertungen / Gefährdungsbeurteilungen / Arbeitsplatzbewertungen

Entsprechend den Vorgaben der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 wird aus der Gefährlichkeit eines Stoffes, in Kombination mit der Expositionsbelastung, die Gefährlichkeit bestimmt. Entsprechend dieser Gefährlichkeit sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen.

Gefährlichkeit der Stoffe

Wie bereits oben dargestellt, kann die ChemikalienVerwaltung die Gefährlichkeit der Stoffe automatisch aus der Gefahreneinstufung ableiten.
Zusätzlich wird automatisch geprüft, ob für den jeweiligen Stoff ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten werden muss.

Für CMR-Stoffe werden zusätzliche Auswerte-/Berichtsroutinen zur
Verfügung gestellt, um der neuen erweiterten Dokumentationspflicht gerecht zu werden.

Stoffbewertung

 

 

 

Automatische Berechnung
der Gefährlichkeitsmerkmale

 

 

 

 

Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbewertung

ArbPlatz_Berichte

 

Nachdem Sie angegeben haben, welche Stoffe in welchen
Bereichen bzw. bei welchen
Tätigkeiten verwendet werden, stellt Ihnen das Programm eine Vielzahl von Auswertungen für jeden Arbeitsplatz zur Verfügung

 

 

 

 

 

Schutzmaßnahmen  / Schutzleitfäden

Durch Angabe der Expositionsdaten (Mengengruppe, Freisetzungsgruppe, Wirkfläche und Wirkdauer) kann die allgemeine Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem Gefahrenpotential festgelegt werden und die notwendigen Schutzmaßnamen/Schutzleitfäden können festgelegt werden.

Unser neues Programm „Arbeitssicherheit“ (s.h.) kann die hier ermittelten Daten auslesen und in das Überwachungskonzept integrieren

 

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