Bewertungen
Stoffbewertungen / Gefährdungsbeurteilungen / Arbeitsplatzbewertungen
Entsprechend den Vorgaben der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 wird aus der Gefährlichkeit eines Stoffes, in Kombination mit der Expositionsbelastung, die Gefährlichkeit bestimmt. Entsprechend dieser Gefährlichkeit sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen.
Gefährlichkeit der Stoffe
Wie bereits oben dargestellt, kann die ChemikalienVerwaltung die Gefährlichkeit der Stoffe automatisch aus der Gefahreneinstufung ableiten.
Zusätzlich wird automatisch geprüft, ob für den jeweiligen Stoff ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten werden muss.
Für CMR-Stoffe werden zusätzliche Auswerte-/Berichtsroutinen zur
Verfügung gestellt, um der neuen erweiterten Dokumentationspflicht gerecht zu werden.

Automatische Berechnung
der Gefährlichkeitsmerkmale
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbewertung

Nachdem Sie angegeben haben, welche Stoffe in welchen
Bereichen bzw. bei welchen
Tätigkeiten verwendet werden, stellt Ihnen das Programm eine Vielzahl von Auswertungen für jeden Arbeitsplatz zur Verfügung
Schutzmaßnahmen / Schutzleitfäden
Durch Angabe der Expositionsdaten (Mengengruppe, Freisetzungsgruppe, Wirkfläche und Wirkdauer) kann die allgemeine Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem Gefahrenpotential festgelegt werden und die notwendigen Schutzmaßnamen/Schutzleitfäden können festgelegt werden.
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Unser neues Programm „Arbeitssicherheit“ (s.h.) kann die hier ermittelten Daten auslesen und in das Überwachungskonzept integrieren |